Vorausgefülltes Verarbeitungsverzeichnis für Onlinehändler
(Das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO)
Brauch ich das?
Was muss drin stehen?
Die Lösung für Onlinehändler
Das Besondere an Onlinehändlern ist, dass sie alle ähnliche Prozesse haben, egal ob es um Bestellungen über den eigenen Webshop, einen Marktplatz wie Amazon und ebay oder auch den Versand über eine interne oder externe Logistik geht. Aus diesem Grund kann man viele Bausteine wieder verwerten. Und genau so entstand das vorausgefüllte Verarbeitungsverzeichnis für Onlinehändler von Adrian Jaroszynski.
Erspare Dir viel Arbeit
Das angebotene Verarbeitungsverzeichnis enthält als Basis die Darstellung der Verarbeitungstätigkeiten in absolut ausreichender Form. Das Dokument kann den eigenen Anforderungen entsprechend weiter ausgearbeitete werden. Inhaltlich werden die Anforderungen an das Verarbeitungsverzeichnis gemäß DSGVO fürs erste erfüllt.
Alle Bereiche abgedeckt
Format
Erfahrener Autor
Mehr über Adrian
Kooperation auf Brandonaut
Download der Vorlage
Der Preis beträgt 99 Euro (was wir für sehr fair halten)
Lebenslange Updates
Bonus: ADV
Kein Risiko
*Das Widerrufsrecht gewährt Digistore24 für die Bestellung als Verbraucher (so wie es voreingestellt ist). Wenn Du das bei der Bestellung auf „gewerblich“ umstellst erlischt laut Digistore24 (und dem Gesetz nach) das Widerrufsrecht und auch wir können im Admin Bereich nichts mehr erstatten.
Aber mal ehrlich: wenn Du ein Problem mit dem Produkt hast und es einfach nicht passt, dann ruf uns an oder schreib eine Mail. Wir finden eine Lösung. Bislang hatten wir nur einen Fall und es sind nun alle happy 😉
Weitere gute Ressourcen
Passend zum Verarbeitungsverzeichnis und zur DSGVO.
Der Vortrag von Adrian aus dem Live Stream:
Und hier der zweite Teil mit Bernhard Krämer (allgemeine Datenschutz iund DSGVO Tipps). Leider hat Timo die Kamera etwas „schräg“ installiert. Aber der Content zählt!